Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten sollen mit dem Versorgungsausgleich ausgeglichen werden. Der Versorgungsausgleich ermittelt für jeden Ehegatten die in der sogenannten Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und stellt diese miteinander in Beziehung, so dass sie ausgeglichen werden können.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung findet ein Ausgleich bei anderen Versorgungssystemen, z.B. betrieblichen Altersversorgungen, Beamtenversorgung oder privaten Versorgungssystemen statt.
Oftmals ist aufgrund der Aufteilung der Eheleute zwischen Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit nicht nur im Einkommen der Eheleute ein massives Gefälle, welches zu Unterhaltsverpflichtungen führt, sondern auch im Hinblick auf den Aufbau einer Altersvorsorge. Der Grundgedanke des Versorgungsausgleichs ist es, diese Differenz zugunsten des Ehegatten, der eine geringere Altersvorsorge während der Ehe aufbauen konnte, auszugleichen. Aufgrund der Tatsache, dass in Zukunft die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich nicht mehr alleine zur Absicherung im Alter ausreichen wird, ist eine kompetente anwaltliche Beratung auf diesem Gebiet besonders ratsam.