Kosten

Sie scheuten bisher den Gang zum Anwalt, weil Sie nicht wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und ob Sie sich den Anwalt überhaupt leisten können. Viele suchen nach scheinbar billigeren Möglichkeiten, zum Beispiel nach der Online-Scheidung. Lesen Sie hierzu Näheres unter der Rubrik Online-Scheidung.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich umfassend in einer Erstberatung zu informieren, damit Sie zunächst für sich abklären können, welche familienrechtlichen Fragestellungen überhaupt auftreten können und wie diese zu lösen sind. Die Erstberatung kostet 190,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nach der Erstberatung beurteilen Sie, ob Sie den Anwalt beauftragen und eine entsprechende Vollmacht erteilen.

Mit der Erteilung der Vollmacht wird Sie der Anwalt über die weiteren Kosten aufklären. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, wird die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Dem Anwalt ist es untersagt, niedrigere als die vom RVG vorgesehenen Gebühren bei einer gerichtlichen Tätigkeit abzurechnen. In einzelnen Fällen, insbesondere in familienrechtlichen Mandanten mit Auslandsberührung, werden Honorarvereinbarungen abgeschlossen. Diese werden im Vorfeld mit dem Mandanten ausgehandelt.