Internationale Ehescheidung

Einen ausgewiesenen Schwerpunkt der Kanzlei stellt die Betreuung internationaler Mandate dar.

Eine Ehe kann nicht nur Beziehungen zum Ausland haben, weil ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, sondern auch dann, wenn sich eheliches Vermögen im Ausland befindet, die Ehe im Ausland geschlossen wurde oder einer der Ehegatten ins Ausland verzieht. Diese Fälle erfordern eine spezifische Beratung, die besondere Kenntnisse des Familienrechts anderer Länder sowie die Einschaltung von Korrespondenzanwälten im Ausland erforderlich machen können. Unsere Kanzlei ist in diesen Fälle besonders spezialisiert.