Trennung & Scheidung

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen. Zudem enthält es Bestimmungen hinsichtlich der die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Auf dem Gebiet des Familienrechts nehmen derzeit Ehescheidungen den größten Anteil ein. Insgesamt jede dritte Ehe endet heute nicht durch den Tod eines Ehepartners sondern vor dem Familiengericht. Demgegenüber sinkt die Anzahl der Eheschließungen kontinuierlich.

Für die Betroffenen, Ehegatten und Kinder, ist eine Ehescheidung meist mit weitreichenden Folgen verbunden. Aus der Perspektive des Mandanten entsteht in diesem Zusammenhang das Bedürfnis, aber auch die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinanderzusetzen, um die mit der Ehescheidung einhergehenden Folgesachen wie etwa den Unterhalt, die Vermögensauseinandersetzung, das Sorge- und Umgangsrecht und den Versorgungsausgleich zu regeln. Da ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung in den meisten Fällen nicht existiert, entstehen nicht selten rechtlich schwierige Probleme, die von den Beteiligten ohne rechtskundigen Rat nicht gelöst werden können. Von der richtigen Beurteilung dieser Fragen hängt zudem die persönliche und wirtschaftliche Zukunft der Ehepartner ab.

Im Rahmen einer familienrechtlichen Beratung und Auseinandersetzung steht in unserer Kanzlei daher eine qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung im Vordergrund, die auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten zugeschnitten ist.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Ganz berät Sie in allen Rechtsfragen, die mit dem Komplex Familie, Trennung und Scheidung verbunden sind.

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