Sorgerecht

Der Trennungsprozess zwischen den Eltern bleibt nicht ohne Folgen für die Kinder und führt zwar nicht in allen, aber doch in einigen Fällen zu massiven Auseinandersetzungen.

Der Streit ums Kind zählt zu den emotional mit am belastendsten Rechtsstreitigkeiten vor dem Familiengericht.

In der Regel üben verheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern gibt es die Möglichkeit, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Gemeinsame Sorge bedeutet, dass beide Elternteile in allen wichtigen Belangen für das Kind zu beteiligen sind und ein Mitspracherecht haben. Es geht aber nicht nur um Rechte der Eltern, sondern auch um deren Pflichten. Im Vordergrund steht das Kindeswohl. Das Kindeswohl wird aber allzu oft als leere Floskel missverstanden. In den meisten familiengerichtlichen Auseinandersetzungen ist zu beobachten, dass die Eltern den Konflikt ihrer Trennung auf die Kinder übertragen. In vielen Fällen führt dies zur Instrumentalisierung der Kinder mit zum Teil schwerwiegenden Folgen für deren weitere Entwicklung. Bei der anwaltlichen Vertretung in einem Streit um das Sorgerecht ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Es gibt in diesen Verfahren keine Gewinner, höchstens Verlierer und das sind die Kinder. Anwaltliche Aufgabe ist es zwar, die Interessen des Mandanten zu vertreten. Im Interesse des Mandanten kann es aber nur sein, die sorgerechtliche Auseinandersetzung so zu führen, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Die anwaltliche Aufgabe im Streit um das Sorgerecht sehen wir deshalb primär darin, frei von irgendwelchen Dogmen oder Interessensverbänden Konflikte abzubauen. In Fällen greifbarer Kindeswohlgefährdung sehen wir allerdings auch unsere Aufgabe, mit vollem Einsatz unter Zuhilfenahme aller gerichtlichen Möglichkeiten eine Sorgerechtsentscheidung im Interesse des Kindes zu beeinflussen.